Die Stelle des Mesners / der Mesnerin ist zur Zeit vakant.
Bewerbungen bitte an das Pfarramt.
Die Mesnerin versieht das Amt als einen Dienst in der Gemeinde. Das Amt ist dem Gottesdienst und den äußeren Belangen der kirchlichen Gebäude zugeordnet. Es dient gottesdienstlichen Aufgaben, wie auch der Pflege und Erhaltung des Eigentums der Kirchengemeinde. Die Mesnerin wird in einem Gottesdienst unter Fürbitte der Gemeinde in das Amt eingeführt.
Die Aufgaben umfassen unter anderem:
Die Mesnerin arbeitet mit allen Personen und Gruppen zusammen, die Gottesdienste, kirchenmusikalische und andere Gemeindeveranstaltungen planen und durchführen. Die hierfür notwendigen Vorbereitungen sind rechtzeitig zu treffen. Während der Veranstaltungen besteht in der Regel Anwesenheitspflicht.
Das Läuten der Glocken. Dabei ist die vom Kirchengemeinderat beschlossene Läuteordnung zu beachten.
Das Schmücken der Kirche, sofern keine anderen Abmachungen getroffen sind.
Die Belüftung, Beleuchtung und Beheizung der benötigten Räume und die Ermöglichung des rechtzeitigen Zugangs zu den Veranstaltungen.
Die Überwachung der technischen Anlagen der Kirche sowie die pflegliche Behandlung des Inventars einschließlich der gottesdienstlichen Geräte.
Besondere Sorgfalt ist der Sicherung von Kunstgegenständen zuzuwenden.