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Die Stelle ist zur Zeit vakant.

Bewerbungen bitte an das Pfarramt

 

Die Kirchenpflegerin hat die Kassen- und Rechnungsführung sowie die laufenden Vermögensangelegenheiten der Kirchengemeinde zu besorgen. Sie ist dem Kirchengemeinderat unterstellt und an dessen Beschlüsse gebunden.
Die Kirchenpflegerin hat neben der Kassen- und Rechnungsführung nach den Bestimmungen der Haushaltordnung das bewegliche unbewegliche Vermögen der Kirchengemeinde zu Verwalten und die Geschäfte der Kirchensteuerverwaltung zu besorgen.

Die Kirchenpflegerin ist eine Mitarbeiterin der Kirchengemeinde und wird vom Kirchengemeinderat gewählt.

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