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„Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden.“ (Psalm 90,12)


Die St. Ulrich-Kirche steht nicht nur Gemeindegliedern, sondern allen, die es wünschen, als ein würdiger Rahmen für eine Trauerfeier zur Verfügung – so hat es der Altenrieter Kirchengemeinderat beschlossen.
Wenn ein Gemeindeglied gestorben ist, wird bei Bekanntwerden des Todesfalles um 15 Uhr am selben Tag oder am nächsten Tag die Sterbeglocke geläutet, um der Gemeinde den Tod eines Gemeindegliedes anzuzeigen. Das Pfarramt erfährt die Todesnachricht entweder durch die Angehörigen selber oder durch das Beerdigungsinstitut.
In Absprache mit den Angehörigen vereinbart das Beerdigungsinstitut mit dem Pfarrer einen Termin für die Trauerfeier.

BeerdigungZum Trauergespräch kommt der Pfarrer (wenn möglich) zu Ihnen ins Haus. Hier ist die Gelegenheit, das Leben des/der Verstorbenen zu erinnern in seinen schönen und in seinen schweren Zeiten und der eigenen Trauer Raum zu geben.
Der christliche Gottesdienst zur Bestattung ist ein öffentlicher Gemeindegottesdienst aus besonderem Anlass. Er wird begangen im Vertrauen auf Gott, Anfang und Ende, Quelle und Ziel allen Lebens. Er steht im Horizont der Auferstehung Christi und der Hoffnung auf das ewige Leben:

„Christus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt; und wer da lebt und glaubt an mich, der wird nimmermehr sterben. (Joh 11 25f)

In Altenriet findet der Trauergottesdienst i.d.R. in der St. Ulrich-Kirche statt. Der Sarg mit dem/der Verstorbenen bzw. seine/ihre Urne sind zum Gottesdienst in der Kirche und werden zur Beisetzung auf den Friedhof überführt. Der Gottesdienst kann jedoch auch direkt auf dem Friedhof stattfinden, wenn die Angehörigen es so wünschen.

Trauer und Klage haben in der Feier ihren Raum, aber sie stehen im Zeichen der Hoffnung auf Gottes Treue und des Dankes für die Lebenszeit des/der Verstorbenen. So ist die christliche Bestattung für die Verstorbenen würdiges Geleit auf dem letzten irdischen Weg. Für die Hinterbliebenen ist sie Zuspruch und Trost, ein Gottesdienst „auf der Grenze“, Ritual des endgültigsten Abschieds, den wir Menschen kennen.

„Der Toten gedenken“:

Im Gemeindegottesdienst an dem Sonntag, der der Bestattung vorausgeht oder ihr folgt, wird der Verstorbenen und der Angehörigen gedacht.
Am Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag des Kirchenjahres (immer der Sonntag vor dem 1. Advent), wird dann in einem besonderen Gottesdienst aller Verstorbenen des Kirchenjahres gedacht. Zu diesem Gottesdienst werden die Angehörigen persönlich eingeladen. Gemeinsam erinnert sich die Gottesdienstgemeinde der aus ihrer Mitte Verstorbenen und vertraut sie der ewigen Ruhe in Gott an.

Im Trauerfall wenden Sie sich bitte an Ihr Pfarramt.

Wenn Sie allgemeine Fragen zur Trauerfeier haben, finden Sie hier Antworten.

Informationen über Trauergruppen und andere Angebote für Trauernde in Ihrer Nähe erhalten Sie im Pfarramt. Außerdem liegen in der Kirche und im Gemeindehaus entsprechende Flyer zu Ihrer Information bereit.

Hinweis: In Nürtingen gibt es eine ambulante Hospizgruppe.
Kontakt: Arbeitsgemeinschaft Hospiz Nürtingen, con addressHechinger Str. 12, 72622 Nürtingen  con tel 07022 / 932 77-30  con fax 07022 / 932 77-25  con emailButtoninfo(at)ag-hospiz-nuertingen.de - www.ag-hospiz-nuertingen.de
persönliche Kontaktzeit Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr
Einsatzleitung: Karin Renftle
Stellvertretung: Carmen Sehl

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